Anwalt für Erbrecht in München-Neuhausen Dr. Hans-Dieter Sproll
Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Sproll steht Ihnen bei allen rechtlichen Fragen auf dem Gebiet des Erbrechts mit großer Fachkenntnis und langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Zum Leistungsspektrum unserer Kanzlei in München-Neuhausen zählt dabei sowohl die rechtliche Beratung als auch, wenn nötig, die gerichtliche Vertretung vor Gericht.
Vorsorge und Testament – rechtswirksame Testamentserstellung beim Anwalt
Grundsätzlich dient die Erstellung eines Testaments der Erleichterung der Rechtsnachfolge im Todesfall. Ebenso kann der Erblasser dann bereits zu Lebzeiten festlegen, wie der Nachlass nach seinen eigenen Wünschen verteilt werden soll. Um ein rechtswirksames Testament zu erstellen, gilt es neben den Formalien noch weitere wichtige Voraussetzungen zu beachten.
Die Hauptschwierigkeit bei der Testamentserstellung liegt darin, das vom Mandanten beabsichtigte Ziel zu erreichen. Dazu können zum Beispiel der Ausschluss eines gesetzlichen Erben oder die steuerrechtlich günstige Vererbung des Vermögens zählen. Ohne fachkundigen Rat ist dies sehr schwierig. Als Anwalt für Erbrecht steht Ihnen Dr. Hans-Dieter Sproll für die Erstellung eines rechtswirksamen Testaments gerne zur Verfügung. Zu den Leistungen unserer Kanzlei zählen sowohl die Beratung zu gesetzlichen Regelungen rund um das Erbe als auch die Testamentserstellung für Privatpersonen und Unternehmen.
Darüber hinaus können Sie uns als Anwalt für Erbrecht auch als Testamentsvollstrecker einsetzen, was in vielen Fällen sinnvoller ist, als eine vertraute Person damit zu beauftragen. Wird die Testamentsvollstreckung von einem Anwalt übernommen, ist die Durchsetzung eigener Interessen ausgeschlossen, wie es zum Beispiel bei der Beauftragung von Familienmitgliedern und Freunden der Fall sein kann.
Erbschaftsregelung mit Ihrem Anwalt für Erbrecht in München-Neuhausen
Sollte es nach einem Todesfall zu Streitigkeiten oder Unklarheiten um die Erbschaft kommen, dann beraten wir Sie in unserer Anwaltskanzlei fachkundig zu den verschiedenen Bereichen des Erbrechts und vertreten Ihre Rechte.
Unsere rechtliche Hilfestellung können Sie unter anderem bei folgenden Themen und Problempunkten in Anspruch nehmen:
- Erbfolge
- Erbschein
- Pflichtteil einfordern
- Erbverzicht / Pflichtteil ausschlagen
- Auszahlung des Pflichtteils
- Auseinandersetzungen in der Erbengemeinschaft
Für diese und weitere Fragen rund um das Erbrecht und Ihre Erbschaft stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in München-Neuhausen mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gerne persönlich!